Unabhängig von der wahren Gefahr, hat die Publikation der Fallzahlen die Handlungsspielräume verkürzt. Wie kommt es dazu?
- Das Zivilschutzgesetzänderungsgesetz 2009 verlangt eine jährliche Risikoanalyse.
- In der dritten Risikoanalyse 2012 wird eine Virus-Pandemie untersucht.
- Modelliert wird nach der Methode “SIR”. Die Parameter dafür sind am Anfang einer Epidemie unbekannt.
- Die Regularien der WHO fordern für Krankheiten wie COVID-19 in der Risikobewertung die Abkürzung (siehe Bild).
- Die G20-Gesundheitsminister üben 2017 nach Vorgaben der WHO eine Epidemie und lernen, dass die WHO auch gegen den Willen eines Staates Fallzahlen öffentlich machen darf.
- Der Nationale Pandemieplan des RKI von 2017 hält Fallzahlen für “nur sehr eingeschränkt zur Einschätzung der Krankheitslast in der Bevölkerung” geeignet.
- Am 22. Januar, zwei Tage vor der ersten Studie zu den Wuhan-Toten im Lancet, stellt das JHU Fallzahlen online.
- Das RKI errechnet auf Basis von Fallzahlen Reproduktionswerte. Eine Überschätzung ließe sich nicht “adjustieren”, weil „keine ausreichend differenzierten Testdaten vorliegen“.
All das senkt Risiken durch Unterschätzung einer Epidemie. Gegen Fehl- oder Überschätzung macht es wehrlos.